Förderprogramm erneuerbare Energien

Übersicht Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2020Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien ab 2020

Am 01.01.2020 ist die geänderte Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Von den verbesserten Förderkonditionen sollen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Person profitieren, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

Höhe der Förderung für Neubauten und bestehende Gebäude

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten außerdem einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen. Bei Neubauten sind Förderungen bis zu 35% und bei bestehenden Gebäuden bis zu 45% der förderfähigen Kosten möglich.
Gefördert werden

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • Gas-Brennwertheizungen
  • Austausch von Ölheizungen

 

Wir beraten Sie gerne zu den genannten Möglichkeiten, zum Förderprogramm und Förderhöhe sowie zum Antragsverfahren. Wir beantworten Ihre Fragen zu den Themen Fördervoraussetzungen, förderfähige Kosten.
Profitieren Sie von der Förderung – wir freuen uns auf Ihre Anfrage:

Grünecker GmbH
Tel. 08232 – 4690

 

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls online unter bafa.de


Schlagworte:
Förderung, Förderprogramm, Heizung, Neubau, Nachrüstung, Solarthermieanlage, Biomasseanlage, Wärmepumpeanlage, Hybridheizung, erneuerbare Energien 2020